Kinderschutz

Im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Kinderschutz werden vorraussichtlich die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung für Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe angehoben.

Das Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss und zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, sieht in dem neu eingeführten §79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor: „Die örtlichen Träger der  öffentlichen Jugendhilfe haben mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung zu treffen,… .“!