know-how für kitas

Dieses Blog ist der Ort, an dem wir unsere Erfahrungen und Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen zum Thema Kita-Pädagogik und Kita-Management teilen möchten. Über Rückmeldungen und Tipps freuen wir uns!
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Massentests nach den Ferien in Kitas und Schulen und noch ein bisschen mehr…

Städtetag, Mediziner und auch Politiker (CDU, Grüne) plädieren für eine umfassende Teststrategie zu Beginn des neuen Schuljahres. „Das ist organisatorisch und finanziell keine Kleinigkeit. Wir sprechen von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen“, so der NRW Geschäftsführer Schneider des Städte und Gemeindebundes NRW (Westdeutsche Allgemeine Zeitung [WAZ] vom 16.7.2020). „Aus der Landesregierung heißt es, an einer solchen Strategie zum Schulstart werde intensiv gearbeitet.“ (Ebd.) Am heutigen Samstag (18.7.2020) berichtet die WAZ, dass diese nun vorliegt: „Sämtliche rund 360.000 Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und in den Schulen können sich vom 3. August bis zum 9. Oktober alle 14 Tage freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten übernimmt das Land. Kita- und Schulkinder erhalten allerdings kein Angebot… Sollte in einer Schule ein Infektionsgeschehen auftreten, werde künftig aber `sofort und umfänglich´ getestet.“ (Seite 1)

Letzter Elternbrief in diesem Kindergartenjahr Was hat Coronoa mit uns gemacht?

Bärbel Grothaus, Leitung der Kindertagesstätte Rabauken und Trompeten e.V. in Köln verabschiedet sich mit dem letzten Elternbrief in diesem Kindergartenjahr von den Eltern. Sie resümiert das Kindergartenjahr, das bis Mitte März dieses Jahr ein weitgehend Normales war. Und dann kam Corona und brachte Vieles durcheinander. Bärbel Grothaus hält inne, geht kurz in die Vogelperspektive und formuliert einige erste Wahrnehmungen und Einschätzungen zu den letzten vier Monaten.

Kita-Baustellen in NRW: Reduzierte Öffnungszeiten und ein sich zuspitzender Konflikt: Kinder mit Symptomen

Erst einmal die für das Land positive Nachricht. Nach einer unanfechtbaren Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom letzten Freitag (10.7.) ist es zulässig, dass die von Eltern für ihre Kinder gebuchten Öffnungszeiten in der Woche um 10h reduziert werden. Das ist der sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb. Hier gegen hatten Eltern aus dem Rhein-Sieg-Kreis geklagt. „Das Gericht folgte der Argumentation des Landes, nach der der Regelbetrieb in Kindertagesstäten mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergeht und deshalb zusätzliche Hygiene- und Infektionsschutzstandards einzuführen waren. Die Annahme, dass die Umsetzung dieser Standards erst durch eine erhebliche Reduzierung der Betreuungszeiten ermöglicht wird, sei nicht fehlerhaft, so das Gericht.“ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung {WAZ] vom 11.+12. Juli 2020, Seite 2). Insofern ist diese Baustelle erst einmal geschlossen.